PKW-Fahreignung nach Schlaganfall


"In Deutschland besteht keine Meldepflicht für Erkrankungen, die die Fahreignung einschränken. Der Führerschein wird nach einer Erkrankung auch nicht automatisch entzogen. Der Betroffene ist jedoch gemäß der Fahrerlaubnis-Verordnung FeV dazu verpflichtet, Vorsorge für eine sichere Teilnahme am Straßenverkehr zu treffen, damit er „infolge körperlicher oder geistiger Mängel“ andere nicht gefährdet. Fährt er trotz relevanter Leistungsfähigkeitseinschränkungen, droht Verlust des Führerscheins, des Versicherungsschutzes und eventuell sogar Strafverfolgung." (Quelle: Positionspapier der DGNR, DGNB, DGN, DGNC, DSG, GNP 2018)
Nach §2, Abs. 4 Straßenverkehrsgesetz (StVG), ist zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet, "wer die notwendigen körperlichen und geistigen Anforderungen erfüllt und nicht erheblich oder nicht wiederholt gegen verkehrsrechtliche Vorschriften oder gegen Strafgesetze verstoßen hat. Ist der Bewerber auf Grund körperlicher oder geistiger Mängel nur bedingt zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet, so erteilt die Fahrerlaubnisbehörde die Fahrerlaubnis mit Beschränkungen oder unter Auflagen, wenn dadurch das sichere Führen von Kraftfahrzeugen gewährleistet ist."
Anlage 4 zur Fahrerlaubnis-Verordnung FeV (Eignung und bedingte Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen) enthält eine Aufstellung „häufiger vorkommende Erkrankungen und Mängel, die die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen längere Zeit beeinträchtigen oder aufheben können“.

https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/anlage_4.html


"Für die Begutachtung der Fahreignung werden die Fahrerlaubnisklassen (Führerscheinklassen) in zwei Gruppen eingeteilt. Die Gruppe 1 umfasst die Klassen A, A1, A2, B, BE, AM, L und T. Darunter fallen z.B. Mopeds, Kraft- und Leichtkrafträder, Kraftfahrzeuge bis 3,5 t, land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen. Gruppe 2 umfasst die Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E (Lastkraftwagen und Busse) und die Erlaubnis zur Beförderung von Fahrgästen (FzF)". (Quelle: Positionspapier der DGNR, DGNB, DGN, DGNC, DSG, GNP 2018)

https://www.dgnr.de/images/pdf/181109_Positionspapier_Fahreignung_bei_Hirngefaesserkrankungen.pdf




Der TÜV bietet einen Fahreignungscheck an:

https://www.tuev-nord.de/de/privatkunden/verkehr/psychologie-medizin-mpu/aerztliche-gutachten/



Einige Fahrschulen bieten neben einer Führerscheinausbildung auch Umschulung sowie Nachholung von Fahrpraxis mit einem Behindertenfahrzeug an. Die Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände e. V. hat in 06/2018 eine Liste dieser Fahrschulen zusammengestellt:

https://www.fahrlehrerverbaende.de/sixcms/media.php/2448/Behindertenausbildung.pdf

Auch folgende Internetseite hilft bei der Suche, wenn man zusätzlich die Suchfilter "Auffrischungskurse" und "Handicapo" eingibt:

https://www.fahrschule-123.de




Sind wegen körperlicher Einschränkungen Umbauten am Fahrzeug notwendig oder möchte man sich einen neuen PKW mit Extra-Funktionen kaufen, so helfen die Internetseiten des Bundes behinderter Autofahrer (BBAB) oder folgender Unternehmen  weiter:

https://www.bbab.de
https://www.handicapmobil.de
https://fricke-behindertenfahrzeuge.de/
https://www.reha-mobilitaetszentrum-nrw.de/
https://www.paravan.de/




Der Bundesverband für Aphasie hat eine Broschüre "Aphasie und Autofahren - Die wichtigsten Tipps" herausgegeben, die kostenlos zu beziehen sind; nach Erhalt sind lediglich die Versandkosten als Spende zu überweisen:

https://aphasiker.de/service/info-material


Mitglieder der Stiftung Deutsche Schlaganfallhilfe erhielten in der Ausgabe 1/2022 der Zeitschrift THALA ausführliche Informationen zu diesem Thema.


Weitere Informationen sind auf folgenden Internetseiten zu finden:

https://www.schlaganfall-hilfe.de/autofahren/nach-schlaganfall-in-wenigen-schritten-sicher-mobil
https://schlaganfallbegleitung.de/wissen/autofahren
https://www.adac.de/verkehr/verkehrssicherheit/verkehrsmedizin/wiedererlangung-fahreignung/





Um nach einem Schlaganfall bei vorhandenem PKW-Führerschein Vorsorge für eine sichere Teilnahme am Straßenverkehr zu treffen, wären also folgende Schritte denkbar:


  • Testfahrt auf einem Verkehrsübungsplatz
  •  Meinung der behandelnden Ärztin/des behandelnden Arztes einholen (Ist ein neuropsychologisches Guachten erfordelich? Sind Lenkhilfen und/oder Umbauten am Fahrzeug notwendig?
  • Nachholung von Fahrpraxis mit einem Behindertenfahrzeug (s. o. Fahrschulen mit diesem Angebot)
  • Nachrüsten bzw. Umbau des eigenen PKW


Meine persönliche Erfahrung:

Ich habe nach über 6 Jahren Fahr-Abstinenz eine 3/4 Stunde auf dem Verkehrsübungsplatz zugebracht. Das Fahren mit der rechten Hand am Lenkrad klappte nach kurzer Eingewöhnung ganz gut, obwohl ich einen Lenkradknauf mit Blinker- und Scheibenwischer-Funktion gut hätte gebrauchen können. Meine spastische linke Hand störte dagegen nur, wenn ich sie mit am Lenkrad hatte. Was ich aber maßlos unterschätzt hatte, war der Energieaufwand: Nach der kurzen Fahrzeit bei einer maximalen Geschwindigkeit von 30 km/h war ich total verspannt und auch am Folgetag noch völlig k. o. Den Wunsch, bald wieder z. B. alleine mit dem PKW von Bonn nach Aachen zu fahren, um mit einer Freundin einen Nachmittag zu verbringen (auch anstrengend wegen meiner Sprechbehinderung!) und dann wieder über 1 Stunde zurückzufahren, konnte ich nach der Fahrt  auf dem Verkehrsübungsplatz begraben.