Mobilität



Krankenbeförderung
Bei den gesetzlichen Krankenkassen kann man ausführliche Informationen darüber einholen, welche Fahrkosten übernommen werden können und in welchen Fällen vorab eine Genehmigung einzuholen ist.
Einen guten Überblick, was die Ärztin/der Arzt überhaupt bzgl. Fahrten verordnen darf, kann man sich mit der Praxisinformation der KBV (Kassenärztliche Bundesvereinigung) verschaffen:

https://www.kbv.de/media/sp/Praxisinformation_Krankenbefoerderung.pdf



Die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) hat hierzu auch eine Information herausgegeben:

https://www.patientenberatung.de/dokumente/recht_service/Fahrkosten.pdf




Fahrdienst der Bundesstadt Bonn
Einwohnerinnen und Einwohner der Bundesstadt Bonn, die wegen einer wesentlichen körperlichen Behinderung in ihrer Mobilität eingeschränkt sind, können den Bonner Fahrdienst für Menschen mit Behinderung nutzen.
Der Fahrdienst ist auf das Gebiet der Bundesstadt Bonn beschränkt.
Voraussetzung für die Nutzung dieses Fahrdienstes ist, dass nicht anderweitig sichergestellt werden kann, dass der Kontakt mit der Umwelt erhalten sowie am gesellschaftlichen und kulturellen Leben teilgenommen wird und persönliche Besorgungen selbst erledigt werden können. Bei Antragstellung muss ein ärztliches Attest vorgelegt werden. Fahrten zu Ärzten, zu medizinischen Behandlungen, zur schulischen Ausbildung oder zur Arbeit werden nicht vom Fahrdienst der Stadt Bonn übernommen.
Maximal 30 Einzelfahrten sind pro Quartal auf Kosten der Bundesstadt Bonn möglich (Hin- und Rückfahrt sind jeweils eine Einzelfahrt).
Nach einem Klick auf den folgenden Link öffnet sich die entsprechende Internet-Seite:

https://www.bonn.de/vv/produkte/Fahrdienst.php




Fahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln und der DB
Der grün-orangefarbene Schwerbehinderten-Ausweis (grün mit halbseitigem orangefarbenen Flächenaufdruck) berechtigt in Kombination mit einer Wertmarke, die inzwischen 91,- €/Jahr  kostetet, zur kostenfreien Fahrt im Nahverkehr überall in Deutschland.  Dazu gehören auch alle Nahverkehrszüge der Deutschen Bahn (IRE, RE, RB und S-Bahnen) sowie alle Nahverkehrszüge anderer Eisenbahnunternehmen.
Auf der Internetseite vom Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e. V. findet man den Erlass/die allgemeine Regelung des Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes NRW vom 15. März 2017 bzgl. der Beförderung von E-Scootern in Linienbussen:

https://bvkm.de/ratgeber/e-scooter-erlass/


Auf folgender Internetseite der Stadtwerke Bonn (SWB) Bus und Bahn findet man einige Informationen, die nicht nur für Senioren relevant sind:

https://www.swb-busundbahn.de/service/barrierefreiheit-und-sonderregelung/senioren/?L=0



Umfassende Informationen über das "Bahnfahren ohne Barrieren" liefert die folgende Broschüre der DB:

https://www-ak.bahn.de/p/view/mdb/bahnintern/zielgruppen_-_msc/handicap/mdb_246263_broschuere_reisen_fuer_alle_bf.pdf



Für Fahrten im Fernverkehr der Deutschen Bundesbahn (ICE/IC) braucht man eine reguläre Fahrkarte. Wenn man öfter mit der Bahn unterwegs ist und Fahrkarten für den ICE oder IC günstiger erwerben will, sollte man über den Kauf einer ermäßigten BahnCard nachdenken, die von schwerbehinderten Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 70 (GdB 70) und von Personen, die wegen voller Erwerbsminderung eine Rente beziehen, erworben werden kann:

https://www.bahn.de/p/view/bahncard/ueberblick/ermaessigte-bahncard.shtml



Ist man mit dem eigenen PKW in Bonn unterwegs und besitzt einen blauen Parkausweis, können folgende Informationen über Parkplätze für schwerbehinderte Menschen eine Hilfe sein.

Auf Seite 20 unf 21 der Broschüre "Bonn barrierefrei" der Behindertengemeinschaft Bonn e. V. sind diese Sonderparkplätze  alphabetisch aufgelistet:

https://bgbonn.org/wp-content/uploads/2020/07/Bonn-Barrierefrei-Informationen-zur-Teilhabe-am-öffentlichen-Leben.pdf


Die Stadt Bonn bietet auf ihrer Internetseite eine interaktive Karte als Hilfe an, die ebenfalls alle aktuellen Sonderparkplätze zeigt:

https://www.bonn.de/service-bieten/barrierefrei/parkplaetze-fuer-schwerbehinderte.php



Der ADAC hat in einer Broschüre die wichtigsten Themen zum selbstbestimmten Reisen zusammengefasst:

https://adac-clubleben.de/2018_Barrierefreiheit/Faltblatt/ADAC_BRO_Selbstbestimmt_unterwegs.pdf





Die folgende Seite behandelt ein weiteres wichtiges Thema zum Thema Mobilität (nach einem Klick auf die entsprechende Zeile öffnet sich die gewünschte Seite):


PKW-Fahreignung nach Schlaganfall