Schwerbehindertenausweis


Die Voraussetzungen für die Beantragung eines Schwerbehindertenausweises sind im neunten Sozialgesetzbuch (SGB IX - Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen) geregelt.
Einen Schwerbehindertenausweis kann man beantragen, wenn man eine körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigung hat und man durch diese Beeinträchtigung mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft gehindert wird (siehe SGB IX, § 2, Absatz 1). Eine körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigung liegt vor, wenn der Körper- und Gesundheitszustand von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht.
Als schwerbehindert gelten Menschen, wenn bei ihnen ein Grad der Behinderung von wenigstens 50 vorliegt (siehe SGB IX, § 2, Absatz 2).
Menschen mit Behinderungen mit einem Grad der Behinderung von weniger als 50, aber wenigstens 30, die infolge ihrer Behinderung ohne die Gleichstellung einen geeigneten Arbeitsplatz nicht erlangen oder nicht behalten können, sollen schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werden (siehe SGB IX, § 2, Absatz 3).
Ist dem Antrag auf Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung stattgegeben worden,  gelten die Nachteilsausgleiche ab Datum des schriftlichen Antrages. Man kann aber nach Erhalt des Bescheides einen Antrag auf eine zusätzliche Bescheinigung stellen, dass der Grad der Behinderung (GdB) und die Berechtigung für im Ausweis eingetragene Merkzeichen schon früher vorgelegen haben, z. B. seit dem Akutereignis Schlaganfall. Für manche Nachteilsausgleiche ist dies von Vorteil.
Für die Beantragung eines Schwerbehindertenausweises wendet man sich in Bonn an die Dienststelle „Behindertenangelegenheiten“ des Amtes für Soziales und Wohnen der Stadt Bonn. Nach einem Klick auf den folgenden Link öffnet sich die entsprechende Internet-Seite:

https://www.bonn.de/vv/produkte/Schwerbehindertenausweis.php



Für die Beantragung eines Schwerbehindertenausweises wendet man sich im Rhein-Sieg-Kreis an das Kreisversorgungsamt. Nach einem Klick auf den folgenden Link öffnet sich die entsprechende Internet-Seite:

https://www.rhein-sieg-kreis.de/vv/produkte/versorgungsamt/Schwerbehindertenausweis.php



Informationen über die Bedeutung der Merkzeichen auf dem Schwerbehindertenausweis erhält man auf der Internetseite des Sozialverbandes VDK Deutschland:

https://www.vdk.de/deutschland/pages/themen/behinderung/12733/der_schwerbehindertenausweis_merkzeichen



Auf der Internetseite des Sozialverbandes VDK Deutschland findet man auch sehr ausführliche Informationen über den bekannten blauen Parkausweis aber auch den unbekannteren orangefarbenen Parkausweis:

https://www.vdk.de/deutschland/pages/themen/behinderung/9229/behindertenparkplaetze?dscc=ok







Einen sehr guten Überblick über die  Nachteilsausgleiche bei Behinderung liefern folgende Tabellen:
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https://www.betanet.de/files/pdf/nachteilsausgleiche-merkzeichen.pdf
https://www.betanet.de/files/pdf/nachteilsausgleiche-gdb.pdf